Geschäftsführung

Erbrecht

Erbrecht ist oft kompliziert. Fragen Sie uns.

Nach dem Tod eines Angehörigen sind häufig schon in der Trauerphase vielfältige Angelegenheiten zu regeln. Das beginnt bei organisatorischen Maßnahmen wie der Beantragung der Testamentseröffnung oder des Erbscheins. Manchmal sind komplizierte Fragen der Testamentsauslegung oder der Berechnung von Pflichtteilsansprüchen zu klären. Für die Betroffenen wird die Situation sehr oft durch innerfamiliäre Streitigkeiten äußerst belastend.

Wir unterstützen Sie bei der Lösung erbrechtlicher Probleme und beraten Sie bei der

  • Gestaltung von Testamenten und Vermächtnissen
  • Durchsetzung und Abwehr von Erb- und Pflichtteilsansprüchen
  • Verhandlung und Gestaltung von Erbauseinandersetzungsverträgen bei Erbengemeinschaften
  • Klärung des Nachlassbestandes

Erbrechtliche Auseinandersetzungen lassen sich bei kompetenter Beratung in der Regel ohne Gerichtsprozesse und einvernehmlich klären. Wir beraten und vertreten Sie auch bei komplexen erbrechtlichen Fragestellungen, in denen die unterschiedlichen Interessen der Beteiligten in Einklang gebracht werden müssen.